Darf ich mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren? Diese Frage stellen sich viele Radfahrer, besonders wenn die Straße gefährlich erscheint. Die Antwort ist nicht ganz einfach, denn sie hängt vom Alter ab. Für Kinder gelten andere Regeln als für Erwachsene. Wer die Vorschriften nicht kennt, riskiert ein Bußgeld oder gefährdet Fußgänger. Hier erfährst du, was erlaubt ist und worauf du achten musst.
Die Grundregel für Erwachsene
Für Erwachsene ist die Sache eindeutig: Radfahren auf dem Gehweg ist verboten. Der Gehweg gehört den Fußgängern, und Radfahrer haben dort nichts zu suchen. Diese Regel gilt unabhängig davon, wie gefährlich die Straße erscheint oder ob ein Radweg vorhanden ist. Wer als Erwachsener trotzdem auf dem Gehweg fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Straßenverkehrsordnung ist hier unmissverständlich.
Welche Bußgelder drohen
Das Fahren auf dem Gehweg kostet Erwachsene mindestens 55 Euro. Kommt es dabei zu einer Behinderung von Fußgängern, steigt das Bußgeld auf 70 Euro. Bei einer Gefährdung werden 80 Euro fällig, bei einem Unfall sogar 100 Euro. Zusätzlich kann ein Punkt in Flensburg drohen. Die Strafen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen, um Fußgänger besser zu schützen.
Sonderregeln für Kinder bis acht Jahre
Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Das ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass kleine Kinder im Straßenverkehr noch nicht sicher genug sind. Auf dem Gehweg sind sie besser geschützt vor dem fließenden Verkehr. Diese Regelung gilt auch dann, wenn ein Radweg vorhanden ist. Das Kind gehört trotzdem auf den Gehweg.
Die Übergangsregel für Acht- bis Zehnjährige
Kinder zwischen acht und zehn Jahren haben die Wahl. Sie dürfen auf dem Gehweg fahren, müssen es aber nicht mehr. Alternativ können sie den Radweg oder die Fahrbahn nutzen. Diese Übergangsregelung gibt Eltern und Kindern Flexibilität. Je nach Verkehrssituation und Können des Kindes kann die sicherste Option gewählt werden. Ab dem zehnten Geburtstag endet diese Wahlfreiheit.
Ab zehn Jahren gelten die Erwachsenenregeln
Mit dem zehnten Geburtstag ist Schluss mit dem Gehwegfahren. Ab diesem Alter gelten für Kinder die gleichen Regeln wie für Erwachsene. Sie müssen den Radweg nutzen, wenn einer vorhanden ist, oder auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist dann tabu. Viele Eltern wissen das nicht und lassen ihre Kinder weiterhin auf dem Bürgersteig fahren. Das kann teuer werden.
Begleitpersonen dürfen mitfahren
Eine wichtige Ausnahme gibt es für Begleitpersonen. Wer ein Kind unter acht Jahren auf dem Fahrrad begleitet, darf ebenfalls auf dem Gehweg fahren. Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Diese Regelung wurde 2016 eingeführt, um Eltern das Begleiten ihrer Kinder zu erleichtern. Vorher mussten Eltern auf der Straße fahren, während das Kind auf dem Gehweg fuhr. Das war unpraktisch und gefährlich.
Rücksicht auf Fußgänger ist Pflicht
Auch wenn Kinder und ihre Begleitpersonen auf dem Gehweg fahren dürfen, haben Fußgänger immer Vorrang. Radfahrer müssen ihre Geschwindigkeit anpassen und notfalls anhalten. Fußgänger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden. Das bedeutet: langsam fahren, bremsbereit sein und im Zweifel absteigen. Der Gehweg bleibt in erster Linie ein Bereich für Menschen zu Fuß.
Kreuzungen und Einfahrten richtig queren
An Kreuzungen und Grundstückseinfahrten wird es kompliziert. Kinder auf dem Gehweg müssen absteigen und ihr Rad über die Straße schieben. Zumindest ist das die sicherste Variante. Wer fahrend quert, hat keinen Vorrang gegenüber dem Autoverkehr. Autofahrer rechnen nicht mit Radfahrern, die plötzlich vom Gehweg auf die Straße fahren. Hier passieren viele Unfälle mit Kindern.
Gemeinsame Geh- und Radwege
Manche Wege sind für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam freigegeben. Das erkennst du am blauen Schild mit Fußgänger- und Fahrradsymbol. Auf solchen Wegen dürfen alle Radfahrer fahren, unabhängig vom Alter. Trotzdem gilt auch hier: Fußgänger haben Vorrang und Radfahrer müssen Rücksicht nehmen. Diese Wege sind oft schmaler als normale Radwege, also Vorsicht beim Überholen.
Gehweg mit Zusatzschild Fahrrad frei
Manchmal siehst du unter dem Gehwegschild ein Zusatzschild mit einem Fahrrad und dem Wort frei. Das bedeutet: Radfahrer dürfen hier ausnahmsweise fahren. Allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit und mit absoluter Rücksicht auf Fußgänger. Diese Freigabe ist kein Radweg, sondern nur eine Duldung. Fußgänger haben weiterhin absoluten Vorrang. Viele Radfahrer übersehen das und fahren viel zu schnell.
Was bei einem Unfall passiert
Fährt ein Erwachsener verbotenerweise auf dem Gehweg und verursacht einen Unfall, hat das Konsequenzen. Die Haftpflichtversicherung zahlt zwar den Schaden des Geschädigten, aber der Radfahrer trägt eine erhebliche Mitschuld. Bei Personenschäden kann es auch strafrechtliche Folgen geben. Selbst wenn der Fußgänger unaufmerksam war, wiegt das verbotene Gehwegfahren schwer.
Warum die Regeln sinnvoll sind
Gehwege sind für Fußgänger gedacht. Ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderung brauchen einen sicheren Raum. Radfahrer sind deutlich schneller und schwerer als Fußgänger. Ein Zusammenstoß kann schwere Verletzungen verursachen. Die Trennung von Rad- und Fußverkehr schützt die Schwächsten im Straßenverkehr. Deshalb sind die strengen Regeln für Erwachsene gerechtfertigt.
Alternativen zum Gehweg
Wenn die Straße zu gefährlich erscheint, gibt es bessere Optionen als den Gehweg. Suche nach Nebenstraßen mit weniger Verkehr. Nutze ausgewiesene Fahrradstraßen oder Tempo-30-Zonen. Schiebe das Rad kurze Strecken auf dem Gehweg, das ist erlaubt. Plane deine Route so, dass du gefährliche Abschnitte vermeidest. Mit etwas Vorbereitung findest du meist einen sicheren Weg.