Radfahren gehört zu den beliebtesten Fortbewegungsarten in Deutschland. Doch nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Die Straßenverkehrsordnung gilt für Radfahrer genauso wie für Autofahrer. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu Unfällen führen. Viele Radfahrer kennen die genauen Regeln nicht. Was ist beim Radfahren tatsächlich verboten und was ist erlaubt? Hier erfährst du, was die StVO sagt und worauf du achten solltest.
Freihändig fahren ist verboten
Die Antwort ist eindeutig. Freihändig fahren ist in Deutschland nicht erlaubt. Die StVO schreibt vor, dass du dein Fahrrad jederzeit sicher beherrschen musst. Dazu gehört, dass mindestens eine Hand am Lenker bleibt. Wer ohne Hände fährt, riskiert ein Bußgeld von fünf Euro. Das klingt wenig, aber bei einem Unfall sieht es anders aus. Dann drohen Probleme mit der Versicherung und mögliche Schuldzuweisungen. Außerdem gefährdest du dich und andere Verkehrsteilnehmer unnötig.
Einhändig fahren ist grundsätzlich erlaubt
Anders sieht es beim einhändigen Fahren aus. Solange eine Hand am Lenker bleibt, ist das Fahren erlaubt. Das ist auch notwendig, denn Handzeichen beim Abbiegen erfordern eine freie Hand. Du darfst also kurzzeitig einhändig fahren, um die Richtung anzuzeigen. Auch das Trinken aus einer Flasche während der Fahrt ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist immer, dass du das Rad sicher beherrschst. Bei unsicherer Fahrweise kann auch einhändiges Fahren als Verstoß gewertet werden.
Handynutzung ist streng verboten
Das Handy in der Hand während der Fahrt ist tabu. Hier kennt der Gesetzgeber keine Gnade. Das Bußgeld beträgt 55 Euro. Bei Gefährdung anderer steigt es auf 75 Euro, bei einem Unfall auf 100 Euro. Auch das kurze Lesen einer Nachricht ist verboten. Das Handy muss während der Fahrt in der Tasche bleiben. Erlaubt ist die Nutzung nur, wenn du komplett anhältst. Eine Freisprechanlage oder ein fest montierter Handyhalter mit Sprachsteuerung sind Alternativen.
Musik hören ist mit Einschränkungen erlaubt
Kopfhörer beim Radfahren sind nicht grundsätzlich verboten. Entscheidend ist die Lautstärke. Du musst Warnsignale, Hupen und Martinshörner noch hören können. Die StVO verlangt, dass dein Gehör nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Ohrstöpsel bei moderater Lautstärke ist meist unproblematisch. Beide Ohren mit lauter Musik zu beschallen, kann jedoch als Verstoß gewertet werden. Im Zweifel droht ein Bußgeld von 15 Euro. Bei einem Unfall kann die Musik als Mitschuld ausgelegt werden.
Alkohol am Lenker hat Grenzen
Radfahren unter Alkoholeinfluss ist nicht grundsätzlich verboten. Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt für Radfahrer bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert drohen Strafanzeige, Punkte in Flensburg und eine MPU. Auch der Führerschein kann entzogen werden. Zwischen 0,3 und 1,6 Promille gilt relative Fahruntüchtigkeit. Fährst du auffällig oder verursachst einen Unfall, machst du dich ebenfalls strafbar. Am sichersten ist es, das Rad nach dem Trinken stehen zu lassen. Dein Reaktionsvermögen ist bereits bei geringen Mengen eingeschränkt.
Beleuchtung ist Pflicht
Ohne Licht darfst du nachts nicht fahren. Das Fahrrad muss mit einem weißen Frontlicht und einem roten Rücklicht ausgestattet sein. Zusätzlich sind Reflektoren vorgeschrieben. Vorne weiß, hinten rot, an den Pedalen und in den Speichen. Batteriebetriebene Lampen sind erlaubt und müssen nicht fest montiert sein. Du musst sie aber dabei haben und bei Dunkelheit einschalten. Wer ohne Licht fährt, zahlt 20 Euro Bußgeld. Bei Gefährdung oder Unfall steigt die Summe deutlich.
Radwege müssen manchmal benutzt werden
Nicht jeder Radweg ist Pflicht. Nur wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrrad den Weg kennzeichnet, musst du ihn benutzen. Fehlt das Schild, darfst du auf der Straße fahren. Ist der Radweg in schlechtem Zustand, zugeparkt oder nicht sicher befahrbar, darfst du ebenfalls auf die Straße ausweichen. Die Benutzungspflicht entfällt dann. Fährst du trotz Pflicht auf der Straße, kostet das 20 Euro. Bei Behinderung anderer werden 25 Euro fällig.
Nebeneinander fahren ist manchmal erlaubt
Zwei Radfahrer nebeneinander auf der Straße sorgen oft für Ärger bei Autofahrern. Doch die StVO erlaubt das unter bestimmten Bedingungen. Wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürft ihr nebeneinander fahren. In Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren ausdrücklich gestattet. Auch in geschlossenen Verbänden ab 16 Radfahrern ist es erlaubt. Ansonsten gilt die Empfehlung, hintereinander zu fahren. Bei Behinderung des Verkehrs drohen 20 Euro Bußgeld.
Kinder auf dem Gehweg
Für Kinder gelten besondere Regeln. Bis zum achten Lebensjahr müssen Kinder auf dem Gehweg fahren. Zwischen acht und zehn Jahren dürfen sie den Gehweg benutzen. Ab zehn Jahren gilt die Straße oder der Radweg. Eine erwachsene Begleitperson darf Kinder unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten. Diese Regelung gibt es seit 2016. Fußgänger haben dabei immer Vorrang. An Kreuzungen müssen alle absteigen und schieben.
Rote Ampeln gelten auch für Radfahrer
Viele Radfahrer nehmen es mit roten Ampeln nicht so genau. Das ist gefährlich und teuer. Bei Rot über die Ampel kostet mindestens 60 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, steigt das Bußgeld auf 100 Euro. Bei Gefährdung oder Unfall kommen weitere Punkte und höhere Strafen hinzu. Auch Fußgängerampeln gelten für Radfahrer, wenn keine eigene Radfahrerampel vorhanden ist.
Sicher und regelkonform unterwegs
Die Regeln beim Radfahren sind klar definiert. Freihändig fahren ist verboten, einhändig unter Bedingungen erlaubt. Das Handy bleibt in der Tasche, Musik darf nur leise sein. Alkohol hat enge Grenzen und Licht ist Pflicht. Wer die Regeln kennt und beachtet, schützt sich selbst und andere. Die Bußgelder sind oft überschaubar, aber bei Unfällen wird es schnell teuer und gefährlich.