Jedes Jahr landen in der EU über sechs Millionen Autos auf dem Schrottplatz. In diesen Fahrzeugen stecken jede Menge wertvolle Rohstoffe – Stahl, Aluminium, Kupfer und verschiedene Kunststoffe. Das Problem ist nur, dass ein großer Teil davon bisher einfach verloren geht oder bestenfalls minderwertig wiederverwertet wird. Noch schlimmer: Rund 3,5 Millionen Fahrzeuge verschwinden jedes Jahr komplett von der Bildfläche. Sie werden illegal ins Ausland gebracht, irgendwo ausgeschlachtet oder einfach entsorgt. Genau das soll sich jetzt ändern. Die EU hat eine neue Verordnung auf den Weg gebracht, die Autos vom Rohstoffgrab zum echten Kreislaufprodukt machen will.

Das steckt in der neuen Verordnung

Am 12. Dezember 2025 haben sich der Rat der EU und das Europäische Parlament auf eine neue Altfahrzeug-Verordnung geeinigt. Sie löst gleich zwei ältere Richtlinien ab und bringt zum ersten Mal verbindliche Regeln für den kompletten Lebenszyklus eines Autos. Das fängt bei der Konstruktion an, geht über die Produktion und endet erst bei der Entsorgung. Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein im europäischen Green Deal und gehört zum großen Plan für eine echte Kreislaufwirtschaft.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Die neuen Regeln gelten für deutlich mehr Fahrzeuge als bisher. Pkw und leichte Nutzfahrzeuge waren schon vorher dabei. Jetzt kommen aber auch schwere Nutzfahrzeuge wie Lkw dazu, außerdem Motorräder und Spezialfahrzeuge. Für diese Kategorien gibt es eine Übergangsfrist von fünf Jahren, dann müssen auch sie die neuen Anforderungen erfüllen. Kleine Hersteller von schweren Spezialfahrzeugen bekommen allerdings Ausnahmen.

Recycelte Kunststoffe werden Pflicht

Ein zentraler Punkt der Verordnung betrifft den Einsatz von Recyclingmaterialien in neuen Autos. Bei Kunststoffen soll eine Quote von 25 Prozent erreicht werden. Das wird schrittweise über zehn Jahre eingeführt. Mindestens 20 Prozent dieses recycelten Kunststoffs müssen dabei aus einem geschlossenen Kreislauf kommen – also tatsächlich aus alten Autos stammen. Für andere Materialien wie Stahl, Aluminium, Magnesium und seltene Rohstoffe soll die EU-Kommission innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten weitere Zielvorgaben festlegen.

Autos müssen anders konstruiert werden

Künftig müssen Hersteller ihre Fahrzeuge so bauen, dass sich Teile leichter recyceln, wiederverwenden oder aufarbeiten lassen. Bei Elektroautos bedeutet das konkret: Batterien und Motoren müssen ausbaubar sein. Auch Kabelbäume und Stoßfänger sollen sich einfacher entfernen lassen. Die Autobauer müssen also schon bei der Entwicklung neuer Modelle daran denken, was am Ende mit dem Fahrzeug passiert. Das soll Innovationen im Bereich nachhaltiges Design anstoßen.

Wann ist ein Auto ein Altfahrzeug?

Die Verordnung legt erstmals klare Kriterien fest, ab wann ein Fahrzeug als Altfahrzeug gilt. Sobald ein Auto diese Kriterien erfüllt, muss es zu einer zugelassenen Verwertungsanlage. Es darf dann nicht mehr exportiert oder als Gebrauchtwagen verkauft werden. Beim Verkauf von Gebrauchtwagen gelten neue Dokumentationspflichten. Besonders wenn das Risiko hoch ist, dass ein Fahrzeug verschwinden könnte, müssen Nachweise erbracht werden.

Hersteller tragen mehr Verantwortung

Die Autohersteller werden künftig für den gesamten Lebenszyklus ihrer Fahrzeuge verantwortlich gemacht – finanziell und organisatorisch. Sie müssen dafür sorgen, dass alle Altfahrzeuge kostenlos zurückgenommen und ordnungsgemäß behandelt werden. Ein neuer grenzüberschreitender Mechanismus stellt sicher, dass Hersteller auch dann in der Pflicht bleiben, wenn ein Auto in einem anderen EU-Land zum Altfahrzeug wird.

Schluss mit dem Export von Schrottautos

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wird es verboten, nicht mehr verkehrstaugliche Gebrauchtwagen zu exportieren. Die EU will damit verhindern, dass kaputte Autos in Drittländer verschifft werden und dort die Umwelt belasten. Gleichzeitig sollen die wertvollen Materialien in Europa bleiben. Diese Regelung zielt direkt auf das Problem der Fahrzeuge ab, die bisher einfach verschwunden sind.

Wann geht es los?

Die Einigung muss noch formell vom Rat und vom EU-Parlament angenommen werden. Die Abstimmung im Plenum könnte im April 2026 stattfinden. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt tritt die Verordnung 20 Tage später in Kraft. Die neuen Regeln gelten dann aber nicht sofort, sondern erst nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Hersteller, Händler und Behörden haben also noch etwas Zeit, sich vorzubereiten.

Was bedeutet das für dich als Autofahrer?

Für dich als Verbraucher könnte die Verordnung höhere Anschaffungspreise bedeuten. Auf der anderen Seite verspricht sie eine längere Nutzungsdauer und mehr Reparaturfreundlichkeit. Die europaweit einheitliche Gutachtenpflicht beim Verkauf von Gebrauchtwagen sehen Verbraucherschützer allerdings kritisch. Wenn du ein gebrauchtes Auto verkaufen willst, musst du künftig nachweisen, dass es noch verkehrstauglich ist. Das bedeutet zusätzliche Kosten für Privatverkäufer.

Umweltschützern geht das nicht weit genug

Trotz aller Fortschritte gibt es auch Kritik. Umweltorganisationen bemängeln, dass die Quoten für Recyclingmaterialien und die Anforderungen an langlebiges Design hinter dem technisch Machbaren zurückbleiben. Greenpeace kritisiert, dass der wirksamste Hebel komplett ignoriert werde: Die Zahl und Größe neuer Fahrzeuge zu reduzieren, wäre der effektivste Weg für einen sparsamen Umgang mit Ressourcen. Wichtiger als Recycling sei es, bestehende Fahrzeuge haltbarer, reparierbarer und technisch aufrüstbar zu machen.
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