Wespen im Rollladenkasten fühlen sich durch Betriebsamkeit gestört

Normalerweise macht ein Wespennest auf dem Grundstück kaum Probleme, solange man den Tieren nicht zu nahe kommt. Sind Wespen im Rollladenkasten eingezogen, können Sie die Tiere stören. Besser ist es jedoch, wenn die Insekten gar nicht erst einziehen.

  • Fällt Ihnen im Frühjahr häufiger eine einzelne, große Wespe auf, ist dies in den meisten Fällen eine Königin, die auf der Suche nach einem brauchbaren Nistplatz ist.

  • Stören Sie das Insekt, indem Sie immer den Rollladen häufig hochziehen und dann wieder schließen. Das sorgt dafür, dass die Wespenkönigin keine Ruhe findet und daher nach einem geeigneteren Platz für das Nest suchen wird.

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Wespen den Zugang zum Rollladenkasten versperren

Am besten dichten Sie bereits im Herbst alle möglichen Zugänge zum Rollladenkasten ab, damit sich Insekten gar nicht erst breitmachen können.

  • Verwenden Sie eine Bürstendichtung am Schlitz des Rollladens, um die Wespen fernzuhalten.

  • Es geht aber auch ohne diese spezielle Dichtung. Lassen Sie den Rollladen ungefähr bis zur Hälfte herab. Nehmen Sie alte Tücher und stopfen Sie diese in den Schlitz. Dieser muss dicht sein, damit die Königin nicht doch noch ein Schlupfloch entdeckt. Für die nächsten sechs Tage belassen Sie den Rollladen in dieser Stellung.

  • Begutachten Sie sich zusätzlich das Mauerwerk um den Rollladenkasten. Risse sollten Sie neu verputzen. Ritze an Fensterrahmen. Für Fensterrahmen eignet sich Bauschaum. Silikon ist eine weitere Möglichkeit.

Vorhandenes Wespennest im Rollladenkasten loswerden

Versuchen Sie nicht, ein bewohntes Nest selbst zu entfernen. Das ist aus diversen Gründen keine gute Idee.

  • Zunächst einmal gefährden Sie Ihre Gesundheit. Die Insekten fühlen sich gestört und Ihnen steht ein Wespenangriff bevor. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die Tiere in Scharen ins Haus gelangen und sich nicht mehr ohne Weiteres nach draußen vertreiben lassen.

  • Ein weiterer wichtiger Punkt: Die meisten Wespenarten stehen unter Naturschutz. Somit ist es verboten, die Nester nach eigenem Ermessen zu entfernen. Hierfür muss eine behördliche Genehmigung vorliegen. Diese wird erteilt, wenn die Wespen eine unmittelbare Gefahr darstellen. Das kann zum Beispiel sein, wenn Allergiker zu Ihrem Haushalt gehören.

  • Am besten kontaktieren Sie einen Kammerjäger. Dieser findet heraus, ob es sich um geschützte Wespenarten handelt. Anschließend wird er sich ggf. um die behördliche Erlaubnis kümmern und Schritte, wie eine um die Umsiedlung, in die Wege leiten.

  • Stört Sie das Nest nicht, warten Sie bis zum Herbst. Sobald die Wespen ausgezogen sind, dürfen Sie das Nest völlig legal selbst entfernen.

Welche Hausmittel gegen Mücken helfen, lesen Sie im nächsten Beitrag.

 

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